Abrechnung

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Als Kassenarzt bin ich für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen. Allerdings sind einige meiner medizinischen Leistungen im Leistungskatalog dieser Kassen nicht enthalten, sodass die Kosten für solche medizinische Arbeit nicht übernommen werden. (Dies gilt nicht für private Krankenversicherungen bzw. manche Zusatzversicherungen).

 

Hiervon betroffen sind speziell meine ärztlichen Leistungen im Bereich der Akupunktur, der Homöopathie, der Reiseberatung, bei Einstellungs- oder Sporttauglichkeitsuntersuchungen, bei Attesten und manchen präventiven Leistungen / Laborleistungen. Ich bin verpflichtet, diese Leistungen gemäß der Grundlage der GOÄ (ärztliche Gebührenordnung) abzurechnen, sie dürfen ausdrücklich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen gehen.

 

Die Behandlungskosten sind aber überschaubar und halten sich für Sie im Rahmen.