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Dr. Förster
Abrechnung

Als Kassenarzt bin ich für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen
zugelassen. Allerdings sind einige meiner medizinischen Leistungen im
Leistungskatalog dieser Kassen nicht enthalten, sodass die Kosten für
solche medizinische Arbeit nicht übernommen werden.
(Dies gilt nicht für private Krankenversicherungen bzw. manche Zusatzversicherungen).
Hiervon betroffen sind speziell meine ärztlichen Leistungen im Bereich der
Akupunktur, der Homöopathie, der Reiseberatung, bei Einstellungs- oder
Sporttauglichkeitsuntersuchungen, bei Attesten und manchen präventiven
Leistungen / Laborleistungen. Ich bin verpflichtet, diese Leistungen gemäß
der Grundlage der GOÄ (ärztliche Gebührenordnung) abzurechnen, sie dürfen
ausdrücklich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen gehen.

Die Behandlungskosten sind aber überschaubar und halten sich
für Sie im Rahmen.

 

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